Kirchenvorstandswahlen 2026
Liebe Gemeinde,
in diesem Jahr werden in unserer Landeskirche und damit auch in unserem Kirchspiel der Kirchenvorstand und die Kirchgemeindevertretungen durch Wahl und Berufung neu gebildet. Die Wahl findet am Sonntag, dem 13. September statt. Wir wählen in Wahlbezirken, die den Kirchgemeinden entsprechen, Sie sind nur in dem Wahlbezirk wahlberechtigt, in dem Sie auch Gemeindeglied sind.
- Sellerhausen-Volkmarsdorf: Ort der Wahl ist die Emmauskirche, wählen können Sie zwischen 11:30–14:00 Uhr
- Paunsdorf: Ort der Wahl ist der kleine Gemeindesaal Paunsdorf, wählen können Sie zwischen 11:15–13:00 Uhr
- Baalsdorf-Mölkau: Ort der Wahl ist das Gemeindehaus in Baalsdorf, wählen können Sie 15:30–17:00 Uhr und 18:00–18:30 Uhr
- Engelsdorf-Sommerfeld-Hirschfeld: Ort der Wahl ist die Kirche Sommerfeld, wählen können Sie zwischen 11 und 12.30 Uhr; Ort der Wahl ist die Kirche Hirschfeld, wählen können Sie zwischen 17 und 18 Uhr
- Holzhausen: Ort der Wahl ist die Kirche Zuckelhausen, wählen können Sie nach der Andacht, die 10:15 Uhr beginnt, bis 12:30 Uhr
- Liebertwolkwitz: Ort der Wahl ist das Lutherzimmer im Pfarrhaus Liebertwolkwitz, wählen können Sie zwischen 13.30–14 Uhr und 15–16.30 Uhr
Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder sind eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen.
Briefwahl: Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Bis zum 8. September muss mündlich im Pfarramt (nicht telefonisch), per Brief oder E-Mail an pfarramt [at] alesius [dot] de ein Wahlschein beantragt werden.
Wahlberechtigung: Wahlberechtigt sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getaufte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchliche Berechtigung besitzen und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste (Kirchgemeindegliederverzeichnis) verzeichnet ist.
Wählerliste: War vom 1. bis 31. Juli im Pfarramt einzusehen. Auch nach dem Ablauf der Auslegungsfrist kann bis zum 6. September Einsicht in die Wählerliste genommen werden. Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste können nur geprüft werden, wenn sie schriftlich und unter Angabe der Gründe bis zum 16. August an den Kirchenvorstand (kirchenvorstand [at] alesius [dot] de) gerichtet waren.
Ihr Pfr. Christian Wedow



